1.1. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Nutzung des Programms YASKOR AutoContract (nachfolgend bezeichnet als "AutoContract") und der im Rahmen des Programms angebotenen, Funktionen und Leistungen.
1.2. Mit der Nutzung von AutoContract erklären sich die Kunden mit diesen AGB einverstanden.
1.3. Abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AutoContract stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und AutoContract kommt mit dem Abschluss des Installationsvorgangs zustande. Der Installationsvorgang wird mit der Installation abgeschlossen.
2.2. Das Angebot von AutoContract richtet sich nur an Geschäftskunden. AutoContract darf den Vertragsschluss mit dem Kunden beim Vorliegen sachlicher Gründe verweigern.
2.3. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird sich der Kunde für einen der von AutoContract angebotenen Tarife entscheiden. Der jeweilige Leistungsumfang von AutoContract sowie die Höhe der durch den Kunden zu zahlenden Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Tarifbeschreibung. Bei kostenpflichtigen Tarifen entscheidet sich der Kunde zudem für eine monatliche Zahlung.
3.1. Sofern bei AutoContract Dienste oder sonstige Leistungen von Drittanbietern oder Kooperationspartnern von AutoContract angeboten oder beworben werden, wird AutoContract im Hinblick auf dieses Angebot nicht Vertragspartner der Kunden.
3.2. Die Verträge werden in solchen Fällen allein zwischen den jeweiligen Drittanbietern geschlossen, ohne dass AutoContract als Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Servicestelle der Drittanbieter fungiert.
3.3. Es gelten dann ausschließlich die Vertragsbedingungen dieses Drittanbieters. Die Angebote von Dritten werden als solche gekennzeichnet oder sind als solche erkennbar.
4.1. Die Vergütung wird jeweils zu Beginn des Kalendermonats fällig. Die Vergütung versteht sich brutto inkl. MwSt..
4.2. AutoContract behält sich vor, die Höhe der Vergütung jederzeit ändern zu dürfen.
4.3. Die Vergütung wird mittels Lastschriftverfahren beglichen.
4.4. Die Rechnungen werden dem Kunden am Tag der Buchung der Vergütung beziehungsweise bei Tarifwechsel elektronisch zur Verfügung gestellt.
4.5. Falls eine Rechnung nicht eingezogen werden kann, trägt der Kunde alle daraus folgenden Kosten. Hierzu gehören insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren in dem Umfang, wie der Kunde das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. AutoContract kann den Kunden Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.
4.6. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat AutoContract das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern und den Zugang zum Kundenkonto zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. AutoContract wird dem Kunden in diesen Fällen die Sperrung mit einer regelmäßig 10 Werktage umfassenden Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von AutoContract wegen Zahlungsverzugs des Kunden bleiben unberührt. AutoContract kann bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.7. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
5.1. Die Kunden gewährleisten, dass alle von ihnen übermittelten Daten zu ihrer Person und ihrem Unternehmen der Wahrheit entsprechen sowie dass alle übermittelten Daten und Inhalte rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist nicht zulässig. Die Kunden dürfen sich nicht als andere Personen oder Unternehmen ausgeben oder sonst über ihre Identität täuschen.
5.2. Im Rahmen der Registrierung wird für die Kunden ein Kundenkonto angelegt, innerhalb dessen die Kunden ihre Einstellungen verwalten und auf die Leistungen von AutoContract zugreifen können.
5.3. Im Falle einer unvollständigen Registrierung ist AutoContract berechtigt, das Kundenkonto innerhalb von einer Woche zu löschen.
5.4. Die Adress-, Kontakt- und Bankdaten der Kunden sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die für Kunden aufgrund unrichtiger Angaben entstehen, gehen zu ihren eigenen Lasten. Nachteile, die aufgrund unrichtiger Angaben für AutoContract entstehen, gehen zu Lasten der Kunden, wenn die Falschangaben in deren Verantwortungsbereich liegen.
5.5. Den Kunden obliegt es, bei der Benutzung ihrer Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Kunden sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls sie nicht darlegen und nachweisen können, dass dieser nicht auf ihrem Verschulden basierte. Die Kunden sind verpflichtet, AutoContract umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder ein Kundenkonto missbraucht.
5.6. Soweit AutoContract wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die von dem Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde AutoContract auf erstes Anfordern frei und unterstützt AutoContract bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
6.1. AutoContract weist darauf hin, dass die Kunden das Programm nur für die individuellen vertragsgemäßen Zwecke verwenden dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt.
6.2. Kunden dürfen den Dienst von AutoContract nur über das zur Verfügung gestellte Programm nutzen.
6.3. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität des Programms und Infrastruktur zu beeinträchtigen Insbesondere ist eine übermäßig Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung des Programms und Schnittstellen zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Software, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe über unsere Schnittstellen generiert).
6.4. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung von AutoContract einzuschränken, Inhalte zu entfernen oder Kündigungen gegenüber Nutzern auszusprechen, sofern sie gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen und die entsprechende Maßnahme sachlich gerechtfertigt ist.
7.1. Die Vertragslaufzeit zwischen AutoContract und dem Kunden bestimmt sich durch Installierung des Programms. Kostenpflichtige Angebote können immer monatlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch um einen Monat. Die Kündigung hat mittels des „Premium Kundigen“ innerhalb des AutoContract Programms zu erfolgen.
7.2. Der Kunde darf jederzeit in einen höheren Tarif wechseln und dessen Leistungen sofort in Anspruch nehmen (bezeichnet als "Upgrade").
7.3. Der Wechsel in einen niedrigeren Tarif (bezeichnet als "Downgrade") ist monatlich möglich.
7.4. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere zulässig, wenn der Kunde über einen Zeitraum von zwei Monaten mit seinen Zahlungspflichten säumig bleibt. Soweit erforderlich, hat der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung des beanstandeten Verhaltens vorherzugehen.
7.6. Es obliegt den Kunden ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern.
8.1. Der Umfang der von AutoContract angebotenen Leistungen, der Benutzerkonten und deren technischen Ausgestaltung ergeben sich aus dem gegenwärtigen technischen Stand des Dienstes und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
8.2. AutoContract bleibt das Recht vorbehalten, Funktionen zu erweitern, zu verändern oder einzuschränken, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern, oder AutoContract aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist. Wird durch die Änderung des Funktionsumfangs die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, hat dieser ein Recht zur Gebührenanpassung oder Kündigung.
8.3. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen durch die Kunden über die innerhalb der YASKOR Webseite angebotenen Kontaktfunktion anzuzeigen und zu rügen.
8.4. AutoContract hilft Mängeln durch Nachbesserung ab. Erst, wenn diese fehlschlägt oder unmöglich ist, können die Kunden nach Setzung und Ablauf einer Nachbesserungsfrist von mindestens zwei Wochen Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen. Sämtliche Mängelansprüche der Kunden verjähren in einem Jahr. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Mängelanzeige, -rüge und -verjährung ist der Zeitpunkt, ab dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
9.1. Die Kunden erkennen an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Dienstes technisch nicht zu realisieren ist. AutoContract bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten und sichert eine 90%ige Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt entsprechend den nachfolgenden Beschränkungen in diesem Abschnitt zu.
9.2. AutoContract kann die Erreichbarkeit des Dienstes nicht in Zeiten gewährleisten, in denen diese aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AutoContract liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, notwendige Wartung, Störungen der IT-Infrastruktur oder Internetzugangs des Kunden etc.), nicht zu erreichen sind. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von AutoContract liegen, kann AutoContract den Zugang zu dem Dienst je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
9.3. Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten sind dem Kunden rechtzeitig in angemessener Frist im Voraus mitzuteilen. Ansprüche können insoweit nicht hergeleitet werden.
10.1. AutoContract bietet für seinen Dienst Softwareschnittstellen (auch bezeichnet als "Schnittstellen" oder "API") an, mit denen Kunden auf ihre Daten und die von AutoContract angebotenen Funktionen mit der Software von Drittanbieten zugreifen können. AutoContract kann die Funktionsfähigkeit der API nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit gewährleisten, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich von AutoContract liegt. Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der API oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software des Drittanbieters liegen.
10.2. Dasselbe Einschränkung gilt, wenn die Kunden Software Dritter über deren Schnittstellen mit dem Dienst von AutoContract verknüpfen.
11.1. AutoContract haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AutoContract nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Haftung von AutoContract auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
11.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit AutoContract einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.1. AutoContract behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wesentlicher Regelungen, die das vertragliche Gleichgewicht der Kunden zu AutoContract beeinflussen, erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur.
12.2. AutoContract teilt den Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass die Kunden zumindest zwei Wochen Zeit haben, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs kann AutoContract bestimmen, ob die bisherigen AGB in der Vertragsbeziehung zum Kunden gültig bleiben oder die Kunden das Recht zur Kündigung erhalten. Widersprechen die Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, gelten sie als angenommen.
13.1. Der Schutz von Kundendaten hat für AutoContract oberste Priorität und Auskünfte sowie Herausgabe der Kundendaten an Dritte wird, soweit es gesetzlich möglich ist, verhindert. Dies gilt insbesondere für nicht zwingende Behördenanfragen.
13.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und entsprechend den Datenschutzvorgaben nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Vertragsparteien werden ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und andere durch sie beteiligte Unternehmen (selbstständige und verbundene) entsprechend verpflichten.
13.3. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
13.4. Der Kunde kann im Rahmen des Vertrages mit AutoContract eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes abschließen.
13.5. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.
13.6. Weitere Datenschutzbestimmungen und -hinweise sind den Datenschutzbestimmungen von AutoContract zu entnehmen.
14.1. Die Grundform für alle Erklärungen im Rahmen des diesen AGB zugrunde liegenden Vertrages ist – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen – mindestens die Schriftform (zum Beispiel E-Mail mit erkennbarem Absender). Mündliche oder schlüssige Erklärungen sind damit nicht wirksam. Erklärungen die höhere Formerfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Schriftform, können statt der Textform verwendet werden.
14.2. Die Änderungen dieser AGB dürfen nur in Schriftform erfolgen.
15.1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien ist Obernburg, sofern die Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.